Die Stadt Braunschweig informiert über den Start ins Schuljahr 2020/2021:
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Elternbrief |
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Hinweisblatt |
Umgang mit Corona-Infektionsfällen in Schulen (Auszug aus dem Hinweisblatt)
Ausgangsposition |
Auswirkung auf |
Folge |
Ein erstes Kind in Ihrer Schule erkrankt |
betroffene Lerngruppe (oder Klasse) |
Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte |
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in der Lerngruppe unterrichtende Lehrkraft/Lehrkräfte |
Einzelfallentscheidung Gesundheitsamt |
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Ein zweites Kind in der Schule erkrankt und die Infektion hat keine (Infektions-) Verbin-dung zu dem ersten Kind |
betroffene Lerngruppe (oder Klasse) |
Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte |
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in der Lerngruppe unterrichtende Lehrkraft/Lehrkräfte |
Einzelfallentscheidung Gesundheitsamt |
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Ein drittes Kind erkrankt |
betroffene Schule |
Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne für alle durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte |
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Eine Lehrkraft erkrankt |
unterrichtete Lerngruppen/Klassen, einzelne oder gesamte Lehrerschaft oder gesamte Schule |
Grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne, je nach Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes auch Absonderung für gesamte Schule möglich. |
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Sollte die Infektionsquelle in der Schule nicht ermittelt und isoliert werden können, wird schon bei weniger Infektionsfällen der Bedarf für eine Quarantäne der gesamten Schule durch das Gesundheitsamt geprüft.
NEU:
Bei nachweislicher Erkrankung eines Kindes werden alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Kohorte auf COVID-19 getestet. Die Einladung erfolgt auf Veranlassung des Gesundheitsamtes.