Die Stadt Braunschweig informiert über den Start ins Schuljahr 2020/2021:

 

Elternbrief   Hinweisblatt
Elternbrief   Hinweisblatt

 

 

 

Umgang mit Corona-Infektionsfällen in Schulen (Auszug aus dem Hinweisblatt)

 

Ausgangsposition Auswirkung auf Folge
Ein erstes Kind in Ihrer Schule erkrankt betroffene Lerngruppe (oder Klasse) Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund
Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte
     
  in der Lerngruppe unterrichtende Lehrkraft/Lehrkräfte Einzelfallentscheidung Gesundheitsamt
     
Ein zweites Kind in der Schule erkrankt und die Infektion hat keine (Infektions-) Verbin-dung zu dem ersten Kind betroffene Lerngruppe (oder Klasse) Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund
Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte
     
     
  in der Lerngruppe unterrichtende Lehrkraft/Lehrkräfte Einzelfallentscheidung Gesundheitsamt
     
Ein drittes Kind erkrankt betroffene Schule Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund
Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne für alle durch Gesundheitsamt
Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte
     
Eine Lehrkraft erkrankt unterrichtete Lerngruppen/Klassen, einzelne oder gesamte Lehrerschaft oder gesamte Schule Grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne, je nach Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes auch Absonderung für gesamte Schule möglich.
     
     
     
     

Sollte die Infektionsquelle in der Schule nicht ermittelt und isoliert werden können, wird schon bei weniger Infektionsfällen der Bedarf für eine Quarantäne der gesamten Schule durch das Gesundheitsamt geprüft.


NEU:
Bei nachweislicher Erkrankung eines Kindes werden alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Kohorte auf COVID-19 getestet. Die Einladung erfolgt auf Veranlassung des Gesundheitsamtes.