Die Stadt Braunschweig informiert über den Start ins Schuljahr 2020/2021:
Elternbrief | Hinweisblatt |
Umgang mit Corona-Infektionsfällen in Schulen (Auszug aus dem Hinweisblatt)
Ausgangsposition | Auswirkung auf | Folge |
Ein erstes Kind in Ihrer Schule erkrankt | betroffene Lerngruppe (oder Klasse) | Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte |
in der Lerngruppe unterrichtende Lehrkraft/Lehrkräfte | Einzelfallentscheidung Gesundheitsamt | |
Ein zweites Kind in der Schule erkrankt und die Infektion hat keine (Infektions-) Verbin-dung zu dem ersten Kind | betroffene Lerngruppe (oder Klasse) | Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte |
in der Lerngruppe unterrichtende Lehrkraft/Lehrkräfte | Einzelfallentscheidung Gesundheitsamt | |
Ein drittes Kind erkrankt | betroffene Schule | Schule meldet an Gesundheitsamt gemäß § 34 IfSG und das Gesundheitsamt erhält Befund Anordnung 14 Tage häusliche Quarantäne für alle durch Gesundheitsamt Information an Eltern/ Erziehungsberechtigte |
Eine Lehrkraft erkrankt | unterrichtete Lerngruppen/Klassen, einzelne oder gesamte Lehrerschaft oder gesamte Schule | Grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne, je nach Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes auch Absonderung für gesamte Schule möglich. |
Sollte die Infektionsquelle in der Schule nicht ermittelt und isoliert werden können, wird schon bei weniger Infektionsfällen der Bedarf für eine Quarantäne der gesamten Schule durch das Gesundheitsamt geprüft.
NEU:
Bei nachweislicher Erkrankung eines Kindes werden alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Kohorte auf COVID-19 getestet. Die Einladung erfolgt auf Veranlassung des Gesundheitsamtes.