FAQ
Muss mein Kind an der Ganztagsbetreuung teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme an der Ganztagsbetreuung ist freiwillig. Ihr Kind kann um 11.40 Uhr (ohne VGS) oder 12.45 Uhr (VGS bzw. nach Unterrichtsschluss) nach Hause gehen.
Wie lange kann mein Kind in der KoGS betreut werden?
Hierzu vorab etwas Grundsätzliches: Bei der Betreuung an Kooperativen Ganztagsschulen der Stadt Braunschweig wird zwischen der „Ganztags“-Betreuung (Betreuung an 5 Tagen) und der Betreuung von „Tageskindern“ (Betreuung nur an einzeln gewählten Tagen) unterschieden. Diese Unterscheidung beruht darauf, dass die Finanzierung zum einem durch die Stadt Braunschweig und zum anderen durch das Land Niedersachsen erfolgt.
Im Rahmen des Braunschweiger Modells bietet die Grundschule eine „Ganztagsbetreuung“ in Kooperation mit dem gemeinnützigen Verein Jugendzentrum Stöckheim an. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:
• Anmeldung an 5 Tagen bis 15:00 Uhr (verbindlich; kostenfrei)
• Anmeldung an 5 Tagen bis 16:00 Uhr (ab 15 Uhr kostenpflichtig; bis 16 Uhr 30,-€ monatl.)
• Anmeldung an 5 Tagen bis 17:00 Uhr (ab 15 Uhr kostenpflichtig; bis 17 Uhr 60,- € monatl.)
Dieses ist eine durch die Stadt Braunschweig finanzierte Maßnahme (auch Braunschweiger Modell genannt). Es werden Plätze für mindestens 60% der Schüler*innen der Schule angeboten.
Darüber hinaus bietet die Schule die Betreuung von „Tageskindern“ bis zu 3 Tagen an:
• Anmeldung an 1, 2 oder 3 Tagen (an den Tagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) bis 15:00 Uhr.
Dieses ist eine durch das Land Niedersachsen finanzierte Maßnahme. Hier gibt es keine Begrenzung bei der Gruppenanzahl. Die Gruppen werden in Klassenstärke gebildet.
Gibt es eine Garantie für einen Betreuungsplatz?
Für einen „5-Tages-Platz“ können wir keine Garantie geben, allerdings können wir sehr viele Plätze anbieten. Einen Platz als „Tageskind für 3 Tage“ ist jedoch garantiert. Wenn Ihr Kind bereits im Schuljahr 2023/2024 die Schulkindbetreuung besucht, wird es bevorzugt.
Wieso gibt es keine Möglichkeit 4 Tage zu wählen?
Ein Angebot an 4 Tagen kann aufgrund der finanziellen Ausstattung durch das Land nicht angeboten werden.
Warum ist das geplante Angebot bei den buchbaren Tagen für die Tageskinder und der Abholzeit um 15 Uhr so starr?
Die Erlasslage sieht eine feste Schulzeit bis 15:00 Uhr vor. Diese zeitliche Verbindlichkeit bietet der Schule und dem Kooperationspartner eine verlässliche Zeit, um eine durchdachte Wochen- und Tagesplanung in Ruhe und Verlässlichkeit durchführen zu können.
Unter welchen Bedingungen kann ich mein Kind vor 15 Uhr abholen?
Eine vorzeitige Abholung ist nur in begründeten Fällen mit rechtzeitiger Information in Absprache als Ausnahme möglich (z.B. dringender Arztbesuch).
Die Information muss rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Tag vorher ans Sekretariat gegeben werden. Eine Info über das Hausaufgabenheft ist nicht mehr zulässig.
Gibt es die Möglichkeit, nach 6 Monaten eine Änderung vorzunehmen?
Nein, eine Änderung ist aufgrund der laufenden Verträge mit dem Kooperationspartner und den dort beschäftigten pädagogischen Mitarbeiter*innen jeweils nur zum Schuljahresbeginn möglich.
Was ist die Lernzeit?
Im Zeitraum 12:45 Uhr bis 15:00 Uhr finden die Module „Mittagessen/ Mittagspause“, „Lernzeit“ und „Angebote“ statt. In der „Lernzeit“ werden Hausaufgaben und andere Lernaufgaben erledigt. Geplant ist, dass die Lernzeit größtenteils von Lehrkräften betreut wird.
Welche konkreten Angebote der Ganztagsschule sind für die einzelnen Nachmittage geplant?
Hierzu können wir noch keine Auskunft geben. Nach den Gruppeneinteilungen und der Personalzuordnung werden diese Planungen vorgenommen und dann auch öffentlich gemacht.
Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass die Angebote der Ganztagsschule zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben werden.
Es wird verschiedene Angebote nach dem Profil unserer Schule fit-schlau-kreativ in der Zeit von 14.15 – 17.00 Uhr geben.
Können Ganztags- und Tageskinder noch Mittag essen, auch wenn sie in der 6. Stunde AG oder DaZ/Förderunterricht hatten?
Ja, hierfür sind Zeitfenster berücksichtigt.
Kann ich mein Kind nur zum Mittagessen bzw. zum Mittagessen und der Lernzeit anmelden?
Nein, entweder bleibt Ihr Kind nur für die „normale Unterrichtszeit“ (d.h. bis grundsätzlich 12:45 Uhr) oder es ist für den Ganztag angemeldet.
Welcher Anbieter wird das Mittagessen übernehmen oder soll im Neubau der Schule gekocht werden?
Die Auswahl des Cateringbetriebs wird von der Stadt Braunschweig übernommen. Die Schule hat darauf keinen Einfluss.
Kann mein Kind auch ein „Brotdosen“-Mittagsessen mitbringen?
Ja. Bei dem „Brotdosen“-Mittagessen sollte auf eine gesunde und abwechslungsreiche Auswahl geachtet werden. Süßigkeiten und „Fast Food“ ist nicht erlaubt.
Wie teuer ist das Mittagessen? Wie wird es bezahlt?
Die Abrechnung des Mittagessens erfolgt über MensaMax per Guthabenkonto. Alles Weitere erfahren Sie durch die Stadt Braunschweig oder über die Schule, wenn uns die Informationen vorliegen.
Hat mein Kind die Möglichkeit, an der Ferienbetreuung teilzunehmen?
Alle Kinder, die an 5 Tagen angemeldet sind, haben Anspruch auf Teilnahme an der Ferienbetreuung. Die Abfrage hierzu erfolgt in der Regel 6 Wochen vor den Ferien. Für Kinder, die nicht oder nur an 1–3 Tagen am Ganztagsangebot (Tageskinder) teilnehmen, besteht kein Anspruch. In den letzten 2,5 Wochen der Sommerferien, in den Weihnachtsferien und an den Brückentagen findet generell keine Ferienbetreuung statt, da unser Kooperationspartner in dieser Zeit Betriebsferien hat.
Muss ich mein Kind für jedes Schuljahr neu anmelden?
Die Anmeldung verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 30.04. d.J. gekündigt wird. Neuanmeldungen für das kommende Schuljahr sind immer bis zum 30.04. d.J. möglich.
Wie ist die Betreuung an Zeugnistagen?
Nach Ausgabe der Zeugnisse (jeweils in der 3. Stunde) beginnen um 10.50 Uhr dieses Tages die Zeugnisferien, bzw. die Sommerferien. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Ferienregelung.
Wie erfolgen Krankmeldungen?
Ihre Kinder müssen nur morgens in der Zeit von 7.20 – 7.40 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 60 11 10 im Sekretariat krank gemeldet werden. Diese Info gilt dann für den ganzen Tag, eine gesonderte Meldung für den Nachmittag ist nicht mehr erforderlich.